Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Vermieter die CO2-Kosten aus dem Heizen nicht mehr vollständig an ihre Mieter weiterreichen. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verteilt diese Kosten zwischen beiden Parteien – und verpflichtet Vermieter, den eigenen Anteil korrekt zu ermitteln und in der Heizkostenabrechnung auszuweisen. Für Anwender von SAP RE-FX wirft das eine handfeste Frage auf: Wie bildet man diese Aufteilung sauber im System ab? Dieser Artikel ordnet die rechtlichen Eckpunkte ein und zeigt, worauf es bei der Umsetzung in RE-FX ankommt.
Was das CO2KostAufG verlangt
Das Gesetz folgt einem einfachen Anreizgedanken: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher der Kostenanteil, den der Vermieter trägt. Das soll Investitionen in energetische Sanierungen anschieben. Konkret unterscheidet das Gesetz zwei Gebäudetypen:
Wohngebäude folgen einem Zehn-Stufen-Modell. Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Bei energetisch sehr schlechten Gebäuden trägt der Vermieter den Löwenanteil, bei sehr gut sanierten Gebäuden kann der Mieter bis zu 100 Prozent tragen.
Nichtwohngebäude wurden zunächst hälftig aufgeteilt (50/50), sofern nichts anderes vereinbart ist. Für diesen Bereich ist eine differenziertere, gestufte Regelung vorgesehen – hier lohnt vor jeder Abrechnungsperiode der Blick auf den aktuellen Rechtsstand.
Wichtig ist die Konsequenz bei Versäumnissen: Weist der Vermieter den eigenen Anteil oder die erforderlichen Angaben nicht aus, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Der korrekte Ausweis ist also nicht nur Fleißarbeit, sondern hat direkte finanzielle Wirkung.
Eine Erleichterung gibt es bei Fernwärme: Hier ist der Wärmeversorger verpflichtet, die CO2-Kosten bereits aufgeteilt auszuweisen. Der Vermieter übernimmt in diesem Fall die Angaben, statt selbst zu rechnen.
Wo die Herausforderung in SAP RE-FX liegt
Der entscheidende Punkt für die Systemabbildung lautet: Der Vermieteranteil an den CO2-Kosten ist nicht umlagefähig. Er muss aus den umlagefähigen Heizkosten herausgerechnet und vom Vermieter selbst getragen werden. Genau diese Trennung muss die Nebenkosten- bzw. Heizkostenabrechnung in RE-FX nachvollziehbar abbilden.
In der Praxis führen zwei Wege zum Ziel:
Kommt die Heizkostenabrechnung über einen externen Messdienstleister, enthält dessen Datenrücklieferung in der Regel bereits die fertige CO2-Aufteilung. Die Aufgabe in RE-FX besteht dann darin, den Vermieteranteil als separaten, nicht umlagefähigen Bestandteil korrekt zu übernehmen und im Abrechnungsergebnis auszuweisen.
Erfolgt die Ermittlung im eigenen Haus, muss der Vermieteranteil zunächst anhand des Stufenmodells berechnet werden – und erst danach getrennt verbucht und ausgewiesen werden. Der RE-FX-Standard berechnet das Stufenmodell nicht von sich aus; die Aufteilungslogik muss über das Customizing, ergänzende Verfahren oder eine vorgelagerte Ermittlung bereitgestellt werden.
In beiden Fällen empfiehlt sich, den nicht umlagefähigen Anteil über eine eigene Kostenart bzw. Abrechnungsart zu führen. So bleibt sauber getrennt, was der Mieter trägt und was beim Vermieter als Aufwand verbleibt – und der separate Ausweis im Abrechnungsformular, den das Gesetz fordert, ergibt sich konsistent aus den Bewegungsdaten.
Worauf Sie beim Customizing achten sollten
Drei Dinge entscheiden über eine rechtssichere und prüfbare Abbildung. Erstens die saubere Trennung des Vermieteranteils von den umlagefähigen Kosten – nicht erst im Formular, sondern bereits in der Verbuchung. Zweitens der transparente Ausweis je Mieteinheit, damit das Drei-Prozent-Kürzungsrecht ins Leere läuft. Und drittens die Nachvollziehbarkeit: Mieter haben das Recht, die Berechnung zu prüfen, fehlende oder unklare Angaben führen zu Streit.
Weil die korrekte Heizkostenabrechnung ohnehin korrekte Stammdaten und stimmiges Customizing voraussetzt, ist die CO2-Aufteilung ein guter Anlass, den gesamten Abrechnungsprozess einmal zu prüfen. Eine erste Einordnung Ihres Reifegrads liefert unser RE-FX Reifegrad Self-Check.
Den Überblick über versendete Abrechnungen behalten
Steigt der CO2-Preis weiter – und danach sieht es aus –, wird der korrekte, prüfbare Ausweis Jahr für Jahr wichtiger. Wer viele Heizkostenabrechnungen versendet, braucht nicht nur eine korrekte Berechnung, sondern auch den Überblick darüber, was wann an wen rausging. Genau dafür ist unsere SmartDocs Suite gebaut: Jede Abrechnung mit Statusampel und Belegfluss, Neuversand in Sekunden – direkt aus SAP RE-FX.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Die konkrete Umsetzung im System hängt von Ihrer RE-FX-Konfiguration, Ihren Abrechnungsverfahren und dem jeweils geltenden Rechtsstand ab.
Häufige Fragen
Ist der Vermieteranteil an den CO2-Kosten umlagefähig? Nein. Der nach dem CO2KostAufG ermittelte Vermieteranteil ist nicht umlagefähig und muss aus den umlagefähigen Heizkosten herausgerechnet werden.
Berechnet SAP RE-FX die CO2-Aufteilung automatisch? Der Standard berechnet das gesetzliche Stufenmodell nicht von sich aus. Häufig liefert der externe Messdienstleister die fertige Aufteilung; bei Eigenermittlung muss die Logik über Customizing oder vorgelagerte Verfahren bereitgestellt werden.
Was passiert, wenn der Vermieteranteil nicht ausgewiesen wird? Fehlt der Ausweis oder fehlen die erforderlichen Angaben, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).